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2.Boykoterklärung

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2. Boykoterklärung


Henrik Loos Amsterdam den 06.07.2006
Friedensstraße 11
19374 Möderitz



Gemeinde Damm
Parchimer Str.
19374 Damm



Betreff:


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Wie ich bereits in meiner auf der letzten Verlesenen Boykoterklärung angekündigt habe, werde ich diesen Boykot so lange durchführen, bis meine Forderungen erfüllt sind.
In meiner Erklärung forderte ich das alle Gemeindevertreter ein schreiben erhalten, nicht nur ich, dieser Punkt wurde nicht erfüllt.
Weiterhin forderte ich eine Gesetzesvorlage die dem Bürgermeister und seinem stellvertretenden Bürgermeister das Recht geben über Angelegenheiten des § 22 der Kommunalverfassung M-V Art. 3 selbständig zu entscheiden und entsprechend der Gemeindevertretung als Vorlage und vorgefertigten Beschlusses vorzulegen, wie es derzeit in der Geschäftsordnung § 16 festgelegt ist. Das Amt bestätigt selber im schreiben vom 29.06.2006, das Herr Grand und Herr Fröse keine Gesetzesvorlage erarbeiten können und berufen sich somit auf die Endwurfserstellung mit anschließender Beschlussvorlage. Genau hier liegt der Teufel im Detail, den eine Erarbeitung sagt aus, das die Gemeindevertretung dieses auch in Zusammenarbeit mit dem Amt, Erarbeitet, nicht jedoch gleich als Beschluß vorzulegen hat. Die Gemeindevertretung Stimmt in diesen Fall auch nicht darüber ab ob und wie diese Beschlüsse auszusehen haben, sondern fordern den Bürgermeister auf, den Beschluß entsprechend der Vorstellung der Gemeindevertreter mit dem Amt anfertigen zu lassen.
Nach wie vor, behält der Bürgermeister und sein stellvertretender Bürgermeister sich das Recht vor, am § 16 der Geschäftsordnung festzuhalten, da dieser Paragraf Ihrer Meinung nach keinen Verfassungsverstoß vorweist.
Mit der nunmehr vorgelegten Einladung, bestätigt sich mein Verdacht, das der Bürgermeister und sein stellvertretender Bürgermeister nicht im sinne des Gemeinwohls handeln, sondern hier zunehmend eigene Interessen vertreten.
So ist aus der Einladung zu Entnehmen, das der Tagesordnungspunkt, Verlesen der Niederschrift und Bestätigen fehlt. Dies ist ein Verstoß der Kommunalverfassung M-V § 30 Randziffer 40, welche Aussagt, das über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Niederschrift aufzunehmen ist, was mir ja durch das Amt im schreiben vom 29.06.2006 bestätigt wurde, ich zitiere: Die Mitarbeiter des Amtes Parchim Umland sind angewiesen Ergebnisprotokolle zu schreiben. Dieses wird auch korrekt eingehalten. Die Niederschriften werden in der jeweils darauffolgenden Sitzung bestätigt bzw. korrigiert oder ergänzt.
Diesbezüglich zeigt sich hier, das Ergebnisse eines einzelnen Bürgers oder Gemeindevertreters nicht von Bedeutung sind, sondern nur die Interessen des Bürgermeisters und des Amtes.
Um dieses zu Unterbinden, führe ich diesen Boykot und selbst wenn das Amt mir mit entsprechende Strafmaßnahmen kommt. Unter Druck werde ich mich nicht setzen lassen, das sei an dieser Stelle gesagt. Hierbei berufe ich mich auch auf den § 23 Randziffer 10, Rederecht, Es gibt dem Gemeindevertreter im Zusammenhang mit dem Kontrollrecht, gegenüber dem Bürgermeister auch das Recht zu deutlicher, überspitzter Kritik an dessen Amtsführung und dazu, Missstände mit harten Worten anzugreifen, soweit ein vernünftiges Verhältnis zwischen dem angegriffenen Verhalten des Bürgermeisters und den Angriffen des Gemeindevertreters besteht.
Abermals hat der Bürgermeister die Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzeptes vorgelegt, so sei es. Wenn sich der Bürgermeister schon Anmaßt dieses im Alleingang zu tun, dann fordere ich nun den Bürgermeister auf, den Bürgern und Gemeindevertretern zu erklären, wie es zu dem Verstoß gegen den § 43 Abs. 2 und 3 Kommunalverfassung M-V kommen konnte. Das dafür die Gemeindevertretung Verantwortlich ist, brauch ich somit nicht mehr anfügen, da dieser Akt ja schließlich immer im Verantwortungsbereich der Gemeindevertreter liegt. Das der Bürgermeister durch den § 16 der Geschäftsordnung Entscheidungen der Gemeindevertretung aufdiktiert, sowie die Unwissenheit der Gemeindevertreter ausnutzt, nehme ich die Gemeindevertreter außen vor und lege somit die ganze Verantwortung in die Hände des Bürgermeisters.
Des weiteren möchte ich noch die mir im Schreiben vom 29.06.2006 gemachte Schuldzuweisung zurückweisen. Ich Zitiere:
Die Art und Weise Ihres Handelns als Gemeindevertreter ( hier gehe ich von meinem Boykoterklärung aus ) verstößt gegen die in der Kommunalverfassung M-V geregelten Pflichten eines ehrenamtlich tätigen Einwohners, die innere Ordnung und Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretung Damm ist dadurch nicht mehr gewährleistet.
Hierin versucht der Bürgermeister und das Amt Parchim Umland mir den Schwarzen Peter unterzuschieben und degradiert mich sogar noch zum Einwohner herab, um mir somit den Status als Bürger dieser Gemeinde abzuerkennen, ( diesen Unterschied zwischen Einwohner und Bürger kenne ich sehr wohl).
Ich weise an dieser stelle darauf in, das nicht ich diese Situation verursacht habe, sondern der Bürgermeister, dessen stellvertretender Bürgermeister, sowie das Amt Parchim Umland durch Ihre eigenmächtige Handlungsweise. Durch diese Handlungsweise sind die Gemeindevertreter zu mitschuldigen des Verstoßes gegen die Verfassung gemacht worden.
Der damit entstandene Verfassungsverstoß sollte nunmehr durch eine Anhebung der Hundesteuer beseitigt werden und könne somit von der Bevölkerung mitgetragen werden.
Somit fordere ich die Gemeindevertreter auf, die Beschlüsse nicht abzusegnen, sondern erst nach der Ursache für diesen Verstoß zu suchen, um dann entsprechende Lösungen zu erarbeiten. An dieser stelle Verweise ich die Gemeindevertreter, Ihrer Kontrollpflicht nachzukommen.
Des weiteren möchte ich auf den Punkt Geschlossener Teil kommen, Personalangelegenheiten. Ich schließe in diesem Punkt nicht aus, das es hier um meine Person geht, sollte dies so sein, bestehe ich darauf, dieses aus den Geschlossenen Teil zu nehmen und in den öffentlichen Teil zu übernehmen. Sollte der Bürgermeister und sein stellvertretender Bürgermeister hiermit ein Problem haben, diesen Tagesordnungspunkt aus dem geschlossenen Teil der Sitzung zu nehmen, um diesen im öffentlichen Teil zu behandeln, entbinde ich Vorsorglich Herrn Peter Morgenstern von der Schweigepflicht hinsichtlich meiner Person betreffend und ist somit Befugt den Bürgern Entscheidungen der Gemeinde hinsichtlich meiner Person zu Informieren.

Abschließend möchte ich Angesichts der Tatsache, das ich durch das Amt auf meine Verpflichtungen aufmerksam gemacht wurde, nun von dieser Pflicht gebrauch machen. Ich berufe mich hiermit auf meine Kontroll- und Überprüfungspflicht und werde somit alle Unterlagen meinem Rechtsanwalt zur durchsicht und Überprüfung auf etwaige Amtsübertretungen gegenüber dem Bürgermeister und dessen stellvertretenden Bürgermeister einleiten.
Sollte hierbei eine Amtsübertretung vorliegt, werde ich über weitere Maßnahmen mit meinem Rechtsanwalt beraten und entsprechende schritte einleiten.


Gezeichnet

Henrik Loos


Zusatz:
Dem Antrag auf ein Bußgeldverfahren wurde Stattgegeben und auf der 13 öffentlichen Sitzung am 11.07.2006 im nichtöffendlichen Teil behandelt. Die dafür vorgesehene Beschlußvorlage jedoch erst im nichtöffendlichen teil vergeben, was Faktisch eine Sitzung als ungültig erklärt.
Herr Morgenstern wurde, da es schließlich um mein Persönlichkeitsrecht gehe, durch mich schriftlich bevollmächtigt, sich in dieser Angelegenheit wenn notwendig auch an die öffendlichkeit zu wenden. Doch das wurde Ihm vom stellvertretenden Bürgermeister A.F. unter Androhung einer Strafmaßnahme verboten!!!


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