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Beschwerde an oberste Rechtsaufsichtsbehörde

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Henrik Loos Möderitz den 26.11.2005
Friedensstraße 11
19374 Möderitz




Innenministerium Mecklenburg - Vorpommern
Kommunalabteilung
Alexandrinenstraße 1

19048 Schwerin



Betreff: Ablehnung meines Antrags für Entschädigung meiner Auslagen vom 16.08.2005


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einem Telefonat mit Herrn Matzek am 18.10.2005, wurde ich trotz meiner bedenken, auf die Rechts - und Kommunalaufsicht des für mich zuständigen Amtsbereiches verwiesen, da es der Dienstweg so vorschreibt.
Mit meinem einwand trat ich somit schriftlich an die Rechts - und Kommunalaufsicht heran und schilderte die Problematik.
Mit schreiben vom 07.11.2005 erhielt ich ein Antwortschreiben.
In diesem schreiben wurde mir mitgeteilt, das sich das Amt Parchim Umland an alle rechtlichen Vorgaben gehalten hat.
Des weiteren wurde auf die Grundvoraussetzung zur Wählbarkeit als Gemeindevertreter verwiesen, obwohl das Rechts - und Kommunale Aufsichtsamt bei korrekter Prüfung wissen müsste, das mein Hauptwohnsitz seit 1995 in dieser Gemeinde liegt. Hinzu kommt auch, das ich bisher noch mit meinem Unternehmen in dieser Gemeinde gemeldet bin, meine Aufträge jedoch von meinen Niederländischen Partnern erhalte, welche ich somit auch in den Niederlanden durchführe.
Ob eine solche Antwort dem III Staatsziel Artikel 11 unserer Verfassung des Landes M-V entspricht mag ich zu bezweifeln.
Auch kann ich nicht nachvollziehen, das sich das Amt Parchim Umland, als auch das Rechts - und Kommunale Aufsichtsamt, in dieser Angelegenheit nur auf die Reisekosten versteift und somit der eigentliche Punkt, ( Lohnausfall ) in den Hintergrund geschoben wird, um den Lohnausfall als Private Sache abzutun.
Nach eigenen Regärschen, konnte ich im Internet selber nur ein Landesreisekostengesetz entdecken und dies ist das Gesetz über die Reisekostenvergütung für Beamte und Richter des Landes M-V, in dem der § 3 des Landesreisekostengesetz behandelt wird.
Natürlich ist mir auch der § 2 Abs. 1 Entschädigungsverordnung M-V nicht entgangen, mit dessen Hilfe § 27 der Kommunalverfassung M-V anscheinend Ausgehebelt werden kann, was anscheint auch für § 15 der EntschVO M-V zutrifft.
Für mich auch Unvorstellbar die Aussage des Amtes Parchim Umland und der Rechts - und Kommunalaufsicht, hier vom Prinzip der Wirtschaftlich - und Sparsamkeit gebrauch zu machen, da doch ausgerechnet in unserer Gemeinde Damm der § 6 Entschädigungsverordnung im abstand eines halben Jahres verändert wurde.
So wurde die zweite Änderung erst dann vorgenommen, als ich bereits eine Anfrage gegenüber den Gemeindevertretern zuvor gestellt hatte, welche ich leider auf einer Sondersitzung stellte und diese nicht Protokolliert wurde.
Das ich nicht zuvor bereits diesen Antrag auf Entschädigung gestellt hatte liegt einzig und allein an meiner persönlichen Einstellung, solche Angelegenheiten erst auf Normalen Weg zu Regeln.
Natürlich muß ich auch eingestehen, das ich stets der Ansicht war, weil ich selbständig bin, kann ich diesen Paragrafen nicht in Anspruch nehmen, aber diese Ansicht somit auch einer gewissen Unkenntnis unterlag.
Erst durch die in diesem Jahr angebotenen Schulungen des SGK bin ich eines besseren belehrt worden, wo man mich vom Gegenteil zu überzeugen versuchte und ich gegenüber dieser Kommunalverfassung skeptisch blieb. Inzwischen scheint meine Skepsis berechtigt, welche sich langsam in Mistrauen gegenüber die für Bürger und Gemeindevertreter geschriebenen Kommunalverfassung entwickelt.
Längst geht es hier für mich schon lange nicht mehr ums Geld, sondern nur noch ums Prinzip, es sei denn, unsere Landesregierung möchte nur das unsere Gemeindevertreter eben mal nur alles Abnicken und somit eine gewisse Ordnung und Ruhe herrscht.
Nehme ich die Kommunalverfassung jedoch ernst ( ich verweise af § 22 Abs. 3 Punkt 6 ), wäre keiner der uns vorgelegten Hauptsatzungen rechtskräftig, da diese nicht durch die Gemeindevertretung in der da vorliegenden Sitzungen erarbeitet wurden und ich mir somit auch nach Maßgabe der alten Hauptsatzung meinen Anspruch geltend machen kann, was ich hiermit entsprechend unserer Kommunalverfassung auch einfordere.

Daher möchte ich Sie auch bitten diesen Fall selber zu prüfen und nicht zu zuschauen wie immer mehr die rechte der Bürger und Gemeindevertreter beschnitten werden, so das sich die Gemeindevertretungen nur noch zur Abnickgesellschaft entwickeln.
Für weitere Fragen, stehe ich Ihnen gerne unter 0173 2158113 zur Verfügung.




Hochachtungsvoll


Henrik Loos



Anlage: Antrag an die Gemeinde
Ablehnungsbescheid vom Amt Parchim Umland
Beschwerdeschreiben an die Kommunalaufsicht Parchim
Ablehnungsbescheid der Kommunalaufsicht Parchim


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