Entdemokratie-Nein-Danke


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


Erklärung der Anschuldigungen

Archiv > Aktionen > 2006

Zurück


Erklärung der Anschuldigung

Auf der Sitzung am 18.10.2005, wurde ich zum Sitzungsende vom Bürgermeister des versuchten Betruges beschuldigt. Hierbei erzählte der Bürgermeister den anwesenden Gemeindevertretern, das ich 1995 / 96 versucht hätte durch einen Antrag, die Gemeinde um Geld zu betrügen und vertrete dabei die Tatsachen.
Dieser Vorwurf wurde zudem noch untermauert, indem der Stempel des Unternehmens für welches ich zu diesem Zeitpunkt tätig war, als Unglaubwürdig bezeichnet wurde.

Um diesen mir gemachten Vorwurf ein für alle mal auszuräumen, nehme ich heute Stellung hierzu.

Da die Freiwillige Feuerwehr Möderitz Ihre aufgaben Ernst nehmen, erklärten sich zwei Kammeraden für das Jahr 1995 / 96 bereit, an der Gruppenführerausbildung in der Feuerwehrschule Malchow teilzunehmen. Da sich diese Lehrgänge auf je 2 mal 5 Tage bezog und damit auch zu klären währe, wer für den uns Entstehenden Arbeitsausfall aufkommt, machte Rainer B. damals Wehrführer, auf das Brandschutzgesetz § 10 für Mecklenburg Vorpommern aufmerksam. Hierin ist geregelt wer für die Kosten aufkommt.
Nach entsprechender Absprache hatte der Geschäftsführer der Firma Schmidt mit Hauptsitz in Hollwede keine Probleme was die Feuerwehr angeht und gab für diese Lehrgänge sein Einverständnis.
Wie vereinbart erhielt ich den Arbeitsausfall für die erste Schulungswoche von meinem Betrieb ausbezahlt.
So meldete ich auch den beginn der zweite Schulungswoche beim Betrieb, allerdings wurde mir nun mitgeteilt das ich natürlich an diese Schulung teil nehmen kann, jedoch entweder meinen Jahresurlaub oder unbezahlten Urlaub nehmen müsse, da die Gemeinde die Kostenerstattung abgewiesen hat.
Um an dieser Schulung teilzunehmen, entschied ich unbezahlten Urlaub zu nehmen, um mittels Antrag bei der Gemeinde, meinen Arbeitsausfall doch noch geltend zu machen.
Die darin enthaltenden Kosten resultieren, aus den mir tatsächlich entstandenen Arbeitsausfall.
Natürlich wurde auch dieser Antrag abgelehnt, ohne das die Gemeinde nur annähernd eine annehmbare Lösung vorschlug.
Seither galt diese Angelegenheit, trotz eines wöchentlichen Arbeitsausfalls für mich als erledigt.

Wie der Bürgermeister Werner Grandt mit Pflichtbewußten Bürgern und Gemeindevertretern umgeht kann man wohl nicht besser Aufzeigen. Aber das genau dann noch solche Bürger und Gemeindevertreter mit solchen Mitteln an den Pranger gestellt werden sollen, ist für mich absolut Unverständlich. Daher denke Ich das hier mindestens eine Entschuldigung angebracht ist.

Anhang: Kopie der damals Gültigen Fassung des Brandschutzgesetzes M-V, sowie der Kopie des Ominösen Stempel der Firma, welcher seinen Nebensitz in Sukow bei Schwerin ausweist.


Zurück


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü